P h y s i o t h e r a p i e   Tilo Kröber
Durch eine Änderung des Blickwinkels kann Heilung geschehen. 

Patienteninformation

Nachstehende Schritte sind notwendig, um physiotherapeutische Behandlungen in Anspruch zu nehmen.

  • Eine Verordnung Ihres Haus- oder Facharztes.
  • Sollte aufgrund eines Krankheitsbildes eine Dauertherapie (> 10 Einheiten) nötig sein braucht es eine Chefärztliche Bewilligung dieser Verordnung.​
  • Wenn auf Grund von akuten Beschwerden ein dringender Therapiebedarf besteht, duldet die Kasse die erste Therapieeinheit vor der ärztlichen Verordnung. ​


Therapiekosten und Rückerstattung

  • Als Wahltherapeut verrechne ich die verordneten Therapien direkt mit Ihnen. Nach Zahlung der Therapiekosten, können Sie diese bei Ihrer gesetzlichen Kasse einreichen. Der Betrag der Rückerstattung hängt von der verordneten Therapie sowie von Ihrer Kasse ab.
  • Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, so informieren Sie sich bitte, ob Sie hier auch anteilig Therapiekosten rückerstattet bekommen.
  • ​Wenn Sie auf Grund eines Unfalls physiotherapeutische Maßnahmen verordnet bekommen und Sie eine Unfallversicherung haben, informieren Sie sich bitte auch bei Ihrer Versicherung, ob die Therapiekosten rückerstattet werden.



Terminvereinbarung

In der Regel bitte um telefonische Terminvereinbarung. Da ich während der Therapieeinheiten Anrufe nicht entgegennehme, bitte ich Sie, mir eine Nachricht auf die Mailbox zu sprechen. Sie können mir auch eine E-Mail schreiben.

Terminabsagen: Ich bitte Sie im Falle einer Verhinderung den Termin rechtzeitig abzusagen (mind. 24 Stunden vorher)

Alternativ Therapien

Vorsorge- Wohlfühlbehandlungen werden nicht von der gesetzlichen Kasse bewilligt oder bezahlt.

Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Versicherungsträger über etwaige Kostenrückerstattung oder -übernahmen.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie mich bitte einfach direkt.